BUWOG: Generalprokuratur großteils für Urteilsbestätigungen
An den im Dezember 2020 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen über Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere prominente Angeklagte gesprochenen Urteilen im BUWOG-Prozess ist nach Einschätzung der Generalprokuratur in den zentralen Punkten nicht zu rütteln.
Die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin auftritt, empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH), die erstinstanzlichen Schuldsprüche im Kern zu bestätigen. Die Stellungnahme wurde laut einem Sprecher der Generalprokuratur den Verteidigern der Betroffenen zugestellt.
Nicht rechtskräftiges Urteil nach 169 Prozesstagen
Grasser war vor dreieinhalb Jahren in einem aufsehenerregenden Prozess nach 169 Verhandlungstagen wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme in der BUWOG-Affäre nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Verfahrensgegenständlich war Korruption im Zusammenhang mit der Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen durch den damaligen FPÖ-Finanzminister sowie Vorgänge in der Causa Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Austria-Affäre in die Verhandlung einbezogen.
Am Ende wurden neben Grasser auch der ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger, der Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics verurteilt.
Der OGH ist zwar nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, im Regelfall werden deren Stellungnahmen aber beachtet, da sie von ausgewiesenen Expertinnen und Experten nach eingehender Begutachtung erstellt werden.