Bis 2007 beinhaltete der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der »vorüber- gehenden Stilllegungen«. Mit der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die sogenannten »vorübergehenden Stilllegungen«, gelten seit 1.3.2007 als »Außerbetriebsetzungen«. In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand ab 2008 nur noch den »fließenden Verkehr« einschließlich der Saisonkennzeichen. (Auskunft KBA) |